Produktsicherheit (GPSR)
Gemäss Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Art. 9 Absatz 7 Satz 2 ist für einfache Produkte – wie z.B. Bücher und Postkartenbücher –, die «auch ohne Anweisungen und Sicherheitsinformationen sicher und wie vom Hersteller vorgesehen verwendet werden» können, keine Sicherheitsinformationen vorgeschrieben.
Wir versichern, für alle ab dem 13.12.2024 in Verkehr gebrachten Bücher gemäß GPSR eine interne Risikoanalyse durchzuführen.